Was ist der Behördenrabatt?
Behörden erhalten bei uns auf fast alle Artikel* 10% Rabatt vom UVP.
Vornherein ausgeschlossen sind u.a. bereits reduzierte Waren (Sale-Artikel).
Für die Hinterlegung des Behördenrabattes wird ein aktives Kundenkonto benötigt.
Wann wird der Behördenrabatt gewährt? - Schicken Sie uns eine leserliche Kopie Ihres gültigen Dienstausweises per E-Mail oder per Brief. Wir hinterlegen den Behördenrabatt in Ihrem Kundenkonto und informieren Sie über die Freischaltung. Für uns irrelevante Daten können gerne unkenntlich gemacht werden. Für die Hinterlegung muss Ihr vollständiger Name, die Behörde und die Gültigkeitsdauer lesbar sein. Selbstverständlich wird nach Einsichtnahme Ihr Dienstausweis aus unseren Kommunikationssystemen gelöscht. Der Nachweis wird nur einmalig benötigt, bei zukünftigen Bestellungen wird der mögliche Rabatt automatisch gewährleistet. Nachdem Sie sich im Shop eingeloggt haben, werden die für Sie gültigen Preise angezeigt.
- Wenn die Lieferung an eine Bundesanstalt (z.B. Kaserne, Polizeipräsidium) erfolgt.
- Wenn die Lieferung per Feldpost in den Einsatz geschickt wird.
- Alternativ können Sie Ihren Dienstausweis auch im Kundenkonto hochladen.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Rechnungsstellung in jedem Fall Ihre gültige Privatanschrift/Meldeadresse benötigen.
Auf der Auftragsbestätigung und Rechnung wird der Rabatt nicht zusätzlich ausgewiesen, es werden nur die reduzierten Preise aufgeführt.
Bis wann muss der Nachweis erbracht sein?
Der Dienstausweis muss spätestens bei Abgabe der Bestellung bei uns vorliegen, um den Rabatt gewährt zu bekommen.
Sollte die Bestellung von Ihnen bereits abgeschlossen sein, so geben Sie bitte bei Zusendung Ihres Dienstausweises die Bestellnummer mit an.
Für eine leichtere Bearbeitung bitten wir Sie bei der Bestellung ins Bemerkungsfeld einzutragen, dass der Behördennachweis nachgereicht wird bzw. dass die angegebene Lieferadresse eine Bundesanstalt ist.
Auf Bestellungen, die bereits geliefert bzw. berechnet wurden, können wir leider keinen Rabatt bzw. Nachlass mehr gewähren.
Feldpost
Lieferungen in den Einsatz über die Feldpost in Drittländer sind von der deutschen Mehrwertsteuer befreit.
Feldpost-Lieferungen innerhalb der EU sind mehrwertsteuerpflichtig, hier wird die deutsche Mehrwertsteuer von uns nachgefordert.